ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Styling Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
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Allgemeines
Die nachfolgenden AGB stellen die Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Hair- & Make-up Artist, Daniela Rinner - im folgenden Auftragnehmer genannt - am vereinbarten Datum für ein Brautstyling sowie weiteren Aufträgen dar.
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Gegenstand des Vertrages ist die Tätigkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber zu Stande.
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Vertragsgegenstand
Der Vertrag gilt für alle angegebenen sowie individuell abgesprochenen und dazu gebuchten Leistungen. Diese Leistungen umfassen u. a. das Brautstyling, Make-up und Hairstylings sowie das Styling für weitere Personen.
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Reservierung und Buchung
Die Reservierung eines bestimmten Termins gilt erst bei Vertragsabschluss als bestätigt. Anderenfalls kann der Auftragnehmer den Termin neu vergeben. Der unterschriebene Vertrag gilt als verbindliche Auftragsbestätigung.
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Preise und Zahlungsbedingungen
Die geltenden Preise sind dem vorab geschicktem Angebot zu entnehmen bzw. sind jederzeit auf der Website des Auftraggebers einzusehen. Mit dem Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer das vereinbarte Honorar zu zahlen. Bei Privatkunden behält sich der Auftragnehmer vor, eine Anzahlung zu verlangen.
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​Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während des laufenden Auftrags – sollte die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und in voller Höhe geleistet worden sein.
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Für Aufträge, die bis zu 30 km (Hin- und Rückfahrt) vom Wohnort des Auftragnehmers (Nürnberg) entfernt sind, werden keine Fahrtkosten berechnet. Für jeden zusätzlichen Kilometer ist eine Fahrtkostenpauschale von 0,30€ pro Kilometer zu zahlen.
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Das Honorar des Auftragnehmers deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
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Probetermin
Am Tag der Probe wird eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Diese wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Der Restbetrag zuzüglich eventueller Fahrt- und Nebenkosten sind spätestens bis zum Hochzeitstag fällig. Die Beträge können in bar oder per Überweisung erfolgen. Termine für die Probe finden am Wohnort des Auftragnehmers statt.
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Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Buchung hat der Auftraggeber anfallende Nebenkosten (z. B. Reise- und Übernachtungskosten) zu tragen und je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder anteilig an den Auftragnehmer zu zahlen. Ansonsten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen.
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Widerrufsrecht
Nach BGB §312g, Absatz (2) Punkt 9 besteht das 14tätige Widerrufsrecht nicht, da es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine Erbringung einer Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, dessen Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin und/oder Zeitraum vorsieht.
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Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Die Stornierungskosten gelten grundlegend für den vereinbarten Auftrag, auch für gebuchte Zusatzleistungen, wie
z. B. Gästestylings und/oder Probetermine. Die Stornierungskosten gelten auch für später mündlich oder schriftlich dazu gebuchte Leistungen.
Wird der Vertrag storniert, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, fallen für den Auftraggeber die Kosten gemäß Vertrag an. Bis dahin angefallene Fahrt- und Nebenkosten sind vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen.
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Der Auftraggeber hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren. Aufgrund der bereits erbrachten Leistungen (z. B. Probetermin), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Bei einer Stornierung nach den 24 Stunden gilt folgende Stornierungs-Staffelung:
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Stornierung 3 Tage vor dem Termin: 100%
Stornierung 7 Tage vor dem Termin: 75%
Stornierung 14 Tage vor dem Termin: 50%
Stornierung 21 Tage oder länger vor dem Termin: 25%
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Sonderreglung Brautstyling, Stornierung und Umbuchung aufgrund von ,,Covid-19''
Sollte ein Brautstyling bzw. die Hochzeit verschoben werden, da die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen es nicht anders zulassen (z. B. Lockdown oder Kontaktbeschränkungen) so besteht die Möglichkeit das Styling auf einen späteren Termin umzubuchen.
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In diesem Fall wird eine erneute Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers auf Grundlage der aktuellen Preisliste versendet. Wird das Styling seitens des Auftraggebers storniert und es wird kein Ersatztermin gewünscht bzw. wird der Termin auf einen Zeitpunkt verschoben an dem der Auftragnehmer bereits ausgebucht ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen.
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​Für Stornierungen oder Umbuchungen ohne gesetzliche Grundlage gelten die oben genannten Stornoregelungen.
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Ausfall der Leistung
Sollte der Auftragnehmer seinen Auftrag aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände
(z. B. Unfall, Witterung) nicht erbringen können, so bemüht er sich um adäquaten Ersatz. Für eventuell entstehende Mehrkosten oder einen möglichen Schaden haftet er in beiden Fällen nicht.
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Mängelansprüche
Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dies unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings zu melden, um dem Auftragnehmer die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig. Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Ist der Auftraggeber mit der Leistung nicht einverstanden ist darin kein Sachmangel im Sinne des §434 BGB bzw. §633 BGB begründet.
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Haftung
Alle Produkte, die vom Auftragnehmer genutzt werden, sind dermatologisch vom Hersteller getestet. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden. Sollten dem Auftraggeber Unverträglichkeiten bzw. Allergien bekannt sein, ist das dem Auftragnehmer mitzuteilen. Dieser wird die verwendeten Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Sollte der Auftraggeber eigene Make-up Produkte besitzen, die auf ihn abgestimmt sind, wird der Auftraggeber diese nur nach Prüfung und Rücksprache verwenden. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer vorher zu informieren. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten. Für sonstigen Schäden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet.
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​Namensnennung
Der Auftragnehmer hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.
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Verwendung von Bildmaterial
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Fotos von Make-up und/oder Frisur gemacht werden und diese vom Auftragnehmer für Werbezwecke zur Veröffentlichung auf Social Media (z. B. Facebook, Instagram) und dessen Website bis auf Widerruf genutzt werden können.
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Bei Personenaufnahmen an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Wünscht der Auftraggeber die Veröffentlichung des Bildmaterials nicht, kann dem widersprochen werden.
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Salvatorische Klausel
Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
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Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 21.05.2021 bis auf Weiteres. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.